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Reisekosten abrechnen – Pauschalen rechnet Belegfuchs

Abfahrt, Rückkehr und Mahlzeiten eintragen. Belegfuchs rechnet Verpflegungspauschalen, Kürzungen, Fahrtkosten und Übernachtung und erstellt die fertige Abrechnung.

Was gerechnet wird

  • Verpflegung: 14 € bei eintägigen Reisen über 8 Stunden sowie für An- und Abreisetag, 28 € für jeden vollen Tag dazwischen (§ 9 Abs. 4a EStG)
  • Kürzungen: 5,60 € je gestelltem Frühstück, 11,20 € je gestelltem Mittag- oder Abendessen
  • Fahrt: 0,30 € je km mit dem Privatauto oder die Ticketkosten
  • Übernachtung und Nebenkosten laut Beleg – Parken, Maut, Gepäck

Fahrten über Mitternacht ohne Übernachtung werden richtig als ein Tag gerechnet.

Was es kostet

Eine Reisekostenabrechnung kostet einen Beleg aus Ihrem Guthaben (ab 0,59 €) oder 1,99 € ohne Konto.

Gilt für Reisen im Inland, Stand 2026. Für Auslandsreisen gelten je Land eigene Pauschalen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

›Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen 2026?

Im Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise, 28 € für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden).

›Wann wird die Pauschale gekürzt?

Wenn jemand anderes eine Mahlzeit bezahlt – Arbeitgeber, Kunde oder Hotel im Zimmerpreis: je Frühstück um 5,60 €, je Mittag- oder Abendessen um 11,20 €. Nie unter 0 €.

›Gilt das auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige setzen die Pauschalen als Betriebsausgabe an (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG), Arbeitnehmer bekommen sie vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder setzen sie als Werbungskosten an.

›Was ist die Dreimonatsfrist?

Bei einer längeren Tätigkeit am selben Ort gibt es die Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate.