Lieferantenerklärung im amtlichen Wortlaut
Ihr Kunde braucht eine Erklärung zum Warenursprung? Belegfuchs füllt den vorgeschriebenen Text aus – als Langzeit-Erklärung für bis zu 24 Monate oder für eine Sendung.
Wofür die Lieferantenerklärung da ist
Exporteure brauchen sie von ihren Lieferanten, um für ihre Kunden in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich) einen Präferenznachweis ausstellen zu können. Damit zahlt der Kunde weniger oder keinen Zoll.
Der Wortlaut ist vorgeschrieben
Der Text steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Anhang 22-15 (Einzel) und 22-16 (Langzeit). Belegfuchs übernimmt ihn wörtlich – Sie tragen nur Waren, Kunde, Ursprung, Partnerland und Zeitraum ein.
Was Sie angeben
- Kunde und Waren mit handelsüblicher Bezeichnung
- Ursprung (meist „Europäischen Union“) und Präferenzpartner, bei PEM-Ländern mit Rechtsrahmen
- Kumulierung, falls nötig
- Bei Langzeit: Zeitraum (höchstens 24 Monate)
- Ort, Name, Stellung und Unterschrift
Was es kostet
Eine Lieferantenerklärung kostet einen Beleg. Fürs nächste Jahr kopieren Sie sie mit einem Klick als Vorlage.
Sie erklären den Ursprung selbst und müssen ihn auf Verlangen gegenüber dem Zoll belegen können. Belegfuchs prüft den Ursprung nicht.