Spendenbescheinigung – nach amtlichem Muster
Für steuerbegünstigte Vereine: Belegfuchs übernimmt den vorgeschriebenen Wortlaut für Geldzuwendungen und Mitgliedsbeiträge, setzt den Betrag in Buchstaben und prüft, ob Ihr Bescheid noch gültig ist.
Was drinsteht
- Wortlaut des amtlichen Musters (Anlage 3 zum BMF-Schreiben vom 07.11.2013)
- Betrag in Ziffern und Buchstaben, Tag der Zuwendung
- Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: Ja/Nein
- Freistellungsbescheid oder Feststellung nach § 60a AO
- Pflichthinweise zur Haftung und zur Gültigkeit des Bescheids
Was Belegfuchs prüft
Ist der Freistellungsbescheid älter als fünf Jahre oder der Bescheid nach § 60a AO älter als drei Jahre, darf der Verein keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen (§ 63 Abs. 5 AO) – Belegfuchs weist darauf hin, bevor der Beleg entsteht.
Vorlage und Werkzeug – keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater.
Häufige Fragen
›Darf ich das Muster verändern?
Nein. Wortwahl und Reihenfolge sind vorgeschrieben, Dank oder Werbung gehören nicht auf die Vorderseite. Belegfuchs hält sich daran.
›Muss ich unterschreiben?
Ja, eine vertretungsberechtigte oder zum Zahlungsempfang beauftragte Person. Ohne Unterschrift geht es nur, wenn der Verein das maschinelle Verfahren beim Finanzamt angezeigt hat.
›Was kostet eine Spendenbescheinigung?
Einen Beleg aus dem Guthaben (ab 0,59 €) oder 1,99 € ohne Konto.