Ankaufbeleg erstellen – in einer Minute, mit Unterschrift auf dem Handy
Für Händler, die von Privatleuten ankaufen: Gebrauchtwaren, Handys, Technik, Werkzeug, Möbel, Sammlerstücke. Jeder Ankauf landet automatisch im Ankaufbuch.
Warum ein Ankaufbeleg?
Wer von einer Privatperson kauft, bekommt keine Rechnung. Der Ankaufbeleg ersetzt sie: Er zeigt, was Sie wann von wem zu welchem Preis gekauft haben. Das braucht Ihre Buchhaltung als Nachweis der Ausgabe – und bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG als Nachweis des Einkaufspreises. Fehlt er, kann das Finanzamt die Differenzbesteuerung in Frage stellen.
Was im Beleg steht
- Name und Anschrift des Verkäufers, auf Wunsch die Ausweisnummer
- Gegenstand mit Hersteller, Modell, Seriennummer bzw. IMEI, Zustand und Zubehör
- Kaufpreis in Ziffern und in Worten, Zahlart
- Die Erklärung des Verkäufers zu Eigentum und Privatverkauf
- Der Hinweis zur Differenzbesteuerung
- Unterschrift von Verkäufer und Käufer – mit Finger oder Stift auf dem Handy
Erklärung des Verkäufers (im Beleg): Der Verkäufer versichert: Er ist Eigentümer der Ware und darf über sie verfügen. Die Ware ist frei von Rechten Dritter, nicht gestohlen, nicht unterschlagen und nicht verpfändet. Er verkauft als Privatperson und nicht als Unternehmer; eine Rechnung mit Umsatzsteuer wird deshalb nicht ausgestellt. Die Angaben zu Herkunft und Zustand sind nach bestem Wissen richtig.
Einkauf für die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG: Der Ankaufspreis ist der Einkaufspreis des Händlers.
Das Ankaufbuch
Jeder abgeschlossene Ankauf bekommt eine fortlaufende Nummer – ohne Lücken. Ihr Ankaufbuch können Sie jederzeit als Liste ansehen und für Steuerberater oder Behörde als CSV herunterladen. Für Gebrauchtwarenhändler verlangen einige Bundesländer ein solches Buch.
Haben Sie dieselbe Seriennummer schon einmal angekauft, warnt Belegfuchs Sie vor dem Abschluss. Das schützt vor bösen Überraschungen bei Hehlerware.
Was es kostet
Ein abgeschlossener Ankaufbeleg kostet einen Beleg aus Ihrem Guthaben, ab 0,59 €. Entwürfe sind kostenlos. Kein Abo, keine Grundgebühr.
Datenschutz beim Ankauf
Wir speichern keine Ausweisfotos. Die Daten Ihrer Verkäufer gehören Ihnen; wir verarbeiten sie nur in Ihrem Auftrag.
Belegfuchs liefert eine Vorlage und die Ablage. Ob Ihr Betrieb weitere Pflichten hat (z. B. ein Gebrauchtwarenbuch nach Landesrecht oder Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz), klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Gewerbebehörde.
Häufige Fragen
›Brauche ich beim Ankauf von Privatpersonen einen Beleg?
Ja. Privatleute stellen keine Rechnung aus. Der Ankaufbeleg ist Ihr Nachweis für die Ausgabe und – bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – für den Einkaufspreis.
›Muss ich den Ausweis des Verkäufers kopieren?
Belegfuchs speichert keine Ausweisfotos. Sie können die Ausweisnummer eintragen. Ob Ihr Betrieb weitergehende Pflichten hat (Gebrauchtwarenbuch nach Landesrecht, Geldwäschegesetz), klären Sie bitte mit Ihrer Gewerbebehörde oder Ihrem Steuerberater.
›Was passiert, wenn eine Seriennummer schon einmal angekauft wurde?
Belegfuchs zeigt vor dem Abschluss eine Warnung mit dem früheren Ankauf. So fällt auf, wenn ein Gerät mehrfach auftaucht.
›Was kostet ein Ankaufbeleg?
Einen Beleg aus Ihrem Guthaben – ab 0,59 € im 100er-Paket. Kein Abo, keine Grundgebühr, Entwürfe sind kostenlos.