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Reisekosten erstellen

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Sie (Aussteller)
Reise
Was gilt hier?
Diese Abrechnung gilt für Reisen im Inland. Für Auslandsreisen gelten je Land eigene Pauschalen (BMF-Schreiben zu den Auslandsreisekosten).
Was gilt hier?
Der Anlass muss zeigen, dass die Reise beruflich bzw. betrieblich war. Bei gemischten Reisen (privat und beruflich) sind nur die beruflichen Anteile absetzbar.
Was gilt hier?
Maßgeblich ist die Abwesenheit von der Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte. Eintägige Reisen: 14 € bei mehr als 8 Stunden. Mehrtägige Reisen: 14 € für An- und Abreisetag (ohne Mindeststunden), 28 € für jeden Tag dazwischen (§ 9 Abs. 4a EStG).
Was gilt hier?
Am selben Ort sind Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate absetzbar (Dreimonatsfrist); danach entfallen sie, wenn die Tätigkeit dort nicht mindestens vier Wochen unterbrochen war.
Was gilt hier?
Die 14 € für An- und Abreisetag gibt es nur bei Reisen mit Übernachtung. Geht eine Fahrt ohne Übernachtung über Mitternacht, zählt sie als ein Tag: 14 €, wenn Sie insgesamt mehr als 8 Stunden unterwegs waren.
Gestellte Mahlzeiten (Anzahl)
Was gilt hier?
Bezahlte jemand anderes die Mahlzeit – Arbeitgeber, Kunde oder Hotel im Zimmerpreis –, wird die Pauschale gekürzt: je Frühstück um 5,60 €, je Mittag- oder Abendessen um 11,20 € (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Eigene, selbst bezahlte Mahlzeiten führen zu keiner Kürzung.
Fahrt, Übernachtung, Nebenkosten
Verkehrsmittel
Was gilt hier?
Mit dem privaten Pkw gelten 0,30 € je gefahrenem Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG), mit Motorrad oder Roller 0,20 €. Statt der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden – das lohnt sich selten.
Was gilt hier?
Fahrkarten und Flugtickets mit dem tatsächlichen Preis laut Beleg. Die Belege gehören zur Abrechnung.
Was gilt hier?
Absetzbar sind die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung. Ist das Frühstück im Preis enthalten und nicht getrennt ausgewiesen, ziehen Sie es heraus oder tragen oben ein gestelltes Frühstück ein. Bei längeren Aufenthalten am selben Ort sind Übernachtungskosten nach 48 Monaten nur noch bis 1.000 € im Monat absetzbar.
Was gilt hier?
Zum Beispiel Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung oder dienstliche Telefonate – jeweils mit Beleg. Strafzettel und Bußgelder sind nicht absetzbar.
Noch nichts bezahlt – Sie können alles in Ruhe prüfen.