Mieterselbstauskunft – nur erlaubte Fragen
Viele Vorlagen fragen zu viel ab – Familienstand, Religion, Vorstrafen. Belegfuchs fragt nur, was ein Vermieter nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsicht wissen darf, mit Löschhinweis nach DSGVO.
Was abgefragt wird
- Name, derzeitige Anschrift und Kontakt
- Anzahl der einziehenden Personen, Haustiere
- Beruf, freiwillig Arbeitgeber, Nettoeinkommen des Haushalts
- Mietrückstände, Insolvenz bzw. Vermögensauskunft, gewerbliche Nutzung
Was bewusst fehlt
Familienstand, Religion, Herkunft, Vorstrafen, Schwangerschaft oder Bankverbindung – solche Fragen sind nach Auffassung der Datenschutzaufsicht unzulässig.
Vorlage und Werkzeug – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
›Wann darf der Vermieter nach dem Einkommen fragen?
Erst wenn er sich für einen Interessenten entscheiden will – nicht schon bei der Besichtigung.
›Was passiert mit den Angaben, wenn es nicht klappt?
Sie sind zu löschen, sobald feststeht, dass kein Mietvertrag zustande kommt – spätestens nach sechs Monaten.