Belegfuchs.pro

Wohnungsgeberbestätigung – in zwei Minuten fertig

Vermieter müssen den Einzug oder Auszug innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Belegfuchs fragt alle Pflichtangaben nach § 19 Bundesmeldegesetz ab und erstellt das PDF für das Bürgeramt.

Was drinsteht

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers – und des Eigentümers, falls abweichend
  • Einzug oder Auszug mit Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen
  • Hinweis auf das Verbot von Scheinanmeldungen

Vorlage und Werkzeug – keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

›Wer muss die Bestätigung ausstellen?

Der Wohnungsgeber – meist der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter (§ 19 Abs. 1 BMG). Er muss sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen.

›Was passiert bei einer Gefälligkeitsbescheinigung?

Eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anzubieten, ohne dass jemand einzieht, ist verboten und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden (§ 19 Abs. 6, § 54 BMG).

›Was kostet eine Wohnungsgeberbestätigung?

Einen Beleg aus dem Guthaben (ab 0,59 €) oder 1,99 € ohne Konto.