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Abnahmeprotokoll – rechtssicher abnehmen

Mit der Abnahme wird Ihr Werklohn fällig und die Gewährleistung beginnt. Belegfuchs hält Ergebnis, Mängel, Fristen und Vorbehalte fest – mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.

Was drinsteht

  • Leistung, Vertrag, Auftraggeber, Ort und Zeitpunkt der Abnahme
  • Ergebnis: ohne Mängel, mit Vorbehalt oder Abnahme verweigert
  • Mängelliste mit Frist zur Beseitigung, Restarbeiten
  • Vorbehalt einer Vertragsstrafe (§ 341 Abs. 3 BGB)
  • bis zu 8 Fotos und Unterschrift beider Seiten

Warum die Abnahme so wichtig ist

Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB), die Verjährung der Mängelansprüche beginnt (§ 634a BGB) und die Beweislast für Mängel wechselt zum Auftraggeber. Bekannte Mängel muss der Auftraggeber bei der Abnahme vorbehalten, sonst verliert er Rechte (§ 640 Abs. 3 BGB).

Vorlage und Werkzeug – keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

›Darf der Kunde die Abnahme verweigern?

Nur wegen wesentlicher Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB) – sie werden vorbehalten.

›Wie lange läuft die Gewährleistung?

Bei Bauwerken 5 Jahre, sonst 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Ist die VOB/B vereinbart, gelten bei Bauwerken 4 Jahre.

›Was kostet ein Abnahmeprotokoll?

Einen Beleg aus dem Guthaben (ab 0,59 €) oder 1,99 € ohne Konto.