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Wohnungsgeberbestätigung erstellen
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Sie (Aussteller)
Name bzw. Firma *
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
USt-IdNr. (falls vorhanden)
E-Mail – hierhin kommt das PDF *
Wohnungsgeber
Name / Firma des Wohnungsgebers *
i
Was gilt hier?
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zur Nutzung überlässt – meist der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter. Er muss den Einzug oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG).
Anschrift des Wohnungsgebers *
Der Wohnungsgeber ist nicht der Eigentümer
i
Was gilt hier?
Ist der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer – etwa bei Untervermietung oder einer Hausverwaltung –, müssen zusätzlich Name und Anschrift des Eigentümers angegeben werden (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 BMG).
Name des Eigentümers (nur wenn abweichend)
Anschrift des Eigentümers
Wohnung und Vorgang
Meldepflichtiger Vorgang
Einzug
Auszug
Datum des Ein- bzw. Auszugs *
i
Was gilt hier?
Die meldepflichtige Person muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Ein Auszug muss nur gemeldet werden, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Straße und Hausnummer der Wohnung *
Zusatz (Stockwerk, Wohnungsnummer)
PLZ und Ort *
Meldepflichtige Personen
Personen, die ein- bzw. ausziehen *
Vor- und Nachname
+ Zeile
i
Was gilt hier?
Alle Personen, die ein- bzw. ausziehen und sich deshalb melden müssen (§ 17 Abs. 1 BMG), mit vollständigem Namen – auch Kinder.
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