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Mieterselbstauskunft erstellen

Ohne Anmeldung. Sie sehen gleich eine Vorschau; bezahlt wird erst danach (1,99 €).

Sie (Aussteller)
Wohnung
Was gilt hier?
Die Selbstauskunft gilt nur für diese eine Wohnung. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsicht darf der Vermieter Einkommen und Zahlungsfähigkeit erst abfragen, wenn er sich für diesen Interessenten entscheiden will – bei der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten.
Mietinteressent
Was gilt hier?
Zulässig ist die Frage, wie viele Personen einziehen – wegen Belegung und Betriebskosten. Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft oder Kinderwunsch sind unzulässig.
Was gilt hier?
Die Frage nach Haustieren ist zulässig, weil die Haltung von Hunden und Katzen meist mit dem Vermieter abzustimmen ist. Kleintiere wie Fische oder Hamster sind ohne Erlaubnis erlaubt.
Zahlungsfähigkeit
Was gilt hier?
Freiwillige Angabe. Viele Vermieter fragen danach; nach Auffassung der Datenschutzaufsicht genügt aber ein Einkommensnachweis.
Was gilt hier?
Zulässig, sobald sich der Vermieter für Sie entscheiden will. Belege (z. B. Gehaltsnachweise) dürfen geschwärzt sein bis auf Name und Nettobetrag.
Bestehen Mietrückstände aus dem bisherigen Mietverhältnis?
Läuft ein Insolvenzverfahren oder wurde in den letzten 5 Jahren eine Vermögensauskunft abgegeben?
Was gilt hier?
Die Frage nach laufenden Insolvenzverfahren und abgegebenen Vermögensauskünften gilt als zulässig, weil sie die Zahlungsfähigkeit unmittelbar betrifft. Bewusst falsche Angaben können den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags berechtigen.
Soll die Wohnung (auch) gewerblich genutzt werden?
Noch nichts bezahlt – Sie können alles in Ruhe prüfen.