Belege-Lexikon · Vermieter
Mieterselbstauskunft
Angaben des Mietinteressenten – nur die erlaubten Fragen.
Wofür?
Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, darf er Ihnen Angaben zu Einkommen und Zahlungsfähigkeit machen. Das Formular fragt nur, was nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsicht zulässig ist, und enthält den Löschhinweis.
Zum Beispiel
Nach der Besichtigung bleiben zwei Interessenten. Beide füllen die Selbstauskunft aus und unterschreiben.
Was draufstehen muss
- Wohnung und gewünschter Einzug
- Einziehende Personen, Haustiere
- Einkommen, Mietrückstände, Insolvenz
- Unterschrift des Interessenten
Wer braucht das?
- Private Vermieter
- Kleine Hausverwaltungen
Gut zu wissen
Kommt kein Mietvertrag zustande, löschen Sie die Angaben spätestens nach sechs Monaten.
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.