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Belege-Lexikon · Vermieter

Mieterselbstauskunft

Angaben des Mietinteressenten – nur die erlaubten Fragen.

Wofür?

Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, darf er Ihnen Angaben zu Einkommen und Zahlungsfähigkeit machen. Das Formular fragt nur, was nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsicht zulässig ist, und enthält den Löschhinweis.

Zum Beispiel

Nach der Besichtigung bleiben zwei Interessenten. Beide füllen die Selbstauskunft aus und unterschreiben.

Was draufstehen muss

  • Wohnung und gewünschter Einzug
  • Einziehende Personen, Haustiere
  • Einkommen, Mietrückstände, Insolvenz
  • Unterschrift des Interessenten

Wer braucht das?

  • Private Vermieter
  • Kleine Hausverwaltungen

Gut zu wissen

Kommt kein Mietvertrag zustande, löschen Sie die Angaben spätestens nach sechs Monaten.

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.