Belege-Lexikon · Vermieter
Wohnungsgeberbestätigung
Braucht der Mieter, um sich beim Bürgeramt anzumelden.
Wofür?
Wer einzieht oder auszieht, muss sich ummelden und dafür eine Bestätigung des Vermieters vorlegen. Sie sind verpflichtet, sie innerhalb von zwei Wochen auszustellen (§ 19 BMG).
Zum Beispiel
Der neue Mieter zieht am 1. ein. Sie geben ihm die Bestätigung, er meldet sich beim Bürgeramt an.
Was draufstehen muss
- Name und Anschrift des Vermieters
- Anschrift der Wohnung
- Einzugs- bzw. Auszugsdatum
- Namen der meldepflichtigen Personen
Wer braucht das?
- Alle Vermieter und Untervermieter
Gut zu wissen
Wer sie nicht oder falsch ausstellt, riskiert ein Bußgeld.
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.