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Belege-Lexikon · Vermieter

Kautionsquittung

Bestätigt, dass die Mietkaution eingegangen ist.

Wofür?

Der Mieter hat einen Anspruch auf eine Bestätigung über die gezahlte Kaution – für die ganze Summe oder jede Rate. Sie ist später die Grundlage für die Abrechnung.

Zum Beispiel

Die Kaution von 2.400 € wird in drei Raten gezahlt. Für jede Rate stellen Sie eine Quittung aus.

Was draufstehen muss

  • Vermieter, Mieter, Wohnung
  • Betrag, Datum, Rate
  • Anlage der Kaution (Konto)
  • Unterschrift

Wer braucht das?

  • Vermieter bei Einzug

Gut zu wissen

Die Kaution muss getrennt von Ihrem Vermögen angelegt werden (§ 551 BGB).

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.