Wofür?
Der Mieter hat einen Anspruch auf eine Bestätigung über die gezahlte Kaution – für die ganze Summe oder jede Rate. Sie ist später die Grundlage für die Abrechnung.
Zum Beispiel
Die Kaution von 2.400 € wird in drei Raten gezahlt. Für jede Rate stellen Sie eine Quittung aus.
Was draufstehen muss
- Vermieter, Mieter, Wohnung
- Betrag, Datum, Rate
- Anlage der Kaution (Konto)
- Unterschrift
Wer braucht das?
- Vermieter bei Einzug
Gut zu wissen
Die Kaution muss getrennt von Ihrem Vermögen angelegt werden (§ 551 BGB).
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.