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Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale erstellen

Ohne Anmeldung. Sie sehen gleich eine Vorschau; bezahlt wird erst danach (1,99 €).

Sie (Aussteller)
Verein
Tätigkeit
Pauschale
Was gilt hier?
Übungsleiterpauschale: für pädagogische, ausbildende, künstlerische oder pflegende Tätigkeiten – etwa Trainer, Chorleiter, Betreuer. Ehrenamtspauschale: für alle anderen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich – etwa Vorstand, Kassenwart, Platzwart. Beide gelten seit 01.01.2026 in dieser Höhe; für dieselbe Tätigkeit darf nur eine genutzt werden.
Was gilt hier?
Begünstigt ist nur eine nebenberufliche Tätigkeit: Sie darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ausmachen. Auf einen Hauptberuf kommt es nicht an – auch Studenten, Hausfrauen und -männer oder Rentner können nebenberuflich tätig sein.
Erklärende Person
Was gilt hier?
Der Freibetrag gilt je Person und Jahr insgesamt, nicht je Verein. Der Verein darf ihn nur berücksichtigen, wenn die Person schriftlich erklärt, dass er nicht schon anderswo ausgeschöpft wird. Ändert sich das im Jahr, muss die Person das dem Verein mitteilen.
Noch nichts bezahlt – Sie können alles in Ruhe prüfen.