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Ort
USt-IdNr. (falls vorhanden)
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Vertragsparteien
Vermieter (Name / Firma) *
vertreten durch / Hausverwaltung
Mieter (alle Vertragspartner) *
Mietobjekt (Anschrift, Lage) *
Ende des Mietverhältnisses *
i
Was gilt hier?
Eine feste Frist für die Abrechnung gibt es nicht. Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit zur Prüfung nehmen – meist werden drei bis sechs Monate als angemessen angesehen. Danach ist die Kaution abzurechnen und auszuzahlen.
Kaution
Geleistete Kaution in € *
Angefallene Zinsen in €
i
Was gilt hier?
Die Zinsen erhöhen die Kaution und gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB). Den Betrag finden Sie im Auszug des Kautionskontos.
Abzüge
Forderungen des Vermieters
Grund (z. B. Schaden, offene Miete)
Betrag (€)
+ Zeile
i
Was gilt hier?
Abziehen dürfen Sie nur fällige, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis – etwa offene Miete, Schäden über die normale Abnutzung hinaus (§ 538 BGB) oder unterlassene Schönheitsreparaturen bei wirksamer Klausel. Halten Sie Belege (Rechnungen, Fotos, Übergabeprotokoll) bereit.
Einbehalt für ausstehende Betriebskostenabrechnung in €
i
Was gilt hier?
Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Angemessen ist etwa die Nachzahlung des Vorjahres; der Rest ist auszuzahlen.
Auszahlung
Auszahlung auf das Konto (IBAN des Mieters)
Auszahlung am
Bemerkung
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