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Kautionsabrechnung erstellen

Ohne Anmeldung. Sie sehen gleich eine Vorschau; bezahlt wird erst danach (1,99 €).

Sie (Aussteller)
Vertragsparteien
Was gilt hier?
Eine feste Frist für die Abrechnung gibt es nicht. Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit zur Prüfung nehmen – meist werden drei bis sechs Monate als angemessen angesehen. Danach ist die Kaution abzurechnen und auszuzahlen.
Kaution
Was gilt hier?
Die Zinsen erhöhen die Kaution und gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB). Den Betrag finden Sie im Auszug des Kautionskontos.
Abzüge
Forderungen des Vermieters
Was gilt hier?
Abziehen dürfen Sie nur fällige, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis – etwa offene Miete, Schäden über die normale Abnutzung hinaus (§ 538 BGB) oder unterlassene Schönheitsreparaturen bei wirksamer Klausel. Halten Sie Belege (Rechnungen, Fotos, Übergabeprotokoll) bereit.
Was gilt hier?
Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Angemessen ist etwa die Nachzahlung des Vorjahres; der Rest ist auszuzahlen.
Auszahlung
Noch nichts bezahlt – Sie können alles in Ruhe prüfen.