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§ 35a-Bescheinigung erstellen
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i
Was gilt hier?
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, in ihrer Steuererklärung geltend machen (§ 35a EStG). Dafür brauchen sie diese Bescheinigung oder eine Betriebskostenabrechnung, aus der die Anteile hervorgehen. Grundlage: BMF-Schreiben vom 09.11.2016 mit Muster (Anlage 2).
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
Leistungen
Leistung (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister)
Anteil des Mieters an den Arbeitskosten (€)
+ Zeile
i
Was gilt hier?
Begünstigt sind nur Arbeitskosten einschließlich Fahrtkosten und Umsatzsteuer – nicht Material oder Geräte. Typisch: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst, Müllentsorgung durch private Dienstleister. Die Steuerermäßigung beträgt 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr.
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
Leistungen
Leistung (z. B. Wartung Heizung, Reparatur Dach)
Anteil des Mieters an den Arbeitskosten (€)
+ Zeile
i
Was gilt hier?
Begünstigt sind Renovierung, Erhaltung und Modernisierung – etwa Wartung der Heizung oder des Aufzugs, Schornsteinfeger, Reparaturen. Auch hier nur Arbeitskosten ohne Material. Die Steuerermäßigung beträgt 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt worden sein.
Verteilungsschlüssel
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