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Mitarbeiter-Aufmerksamkeiten erstellen

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Aufmerksamkeiten
Zuwendungen *
Was gilt hier?
Steuerfrei sind Sachgeschenke bis 60 € brutto je Anlass aus einem besonderen persönlichen Ereignis des Mitarbeiters – etwa Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, bestandene Prüfung (R 19.6 Abs. 1 LStR). Geld und Gutscheine, die in Geld eingelöst werden können, sind nie eine Aufmerksamkeit. Liegt der Wert darüber, ist der gesamte Betrag Arbeitslohn. Getrennt davon gibt es die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Noch nichts bezahlt – Sie können alles in Ruhe prüfen.