Belege-Lexikon · Spesen und Personal
Reisekosten
Dienstreise abrechnen – Verpflegung, Kilometer, Hotel.
Wofür?
Rechnet eine Dienstreise nach den gesetzlichen Pauschalen ab: Verpflegung (im Inland 14 € bzw. 28 € je Tag, im Ausland je Land), Kürzungen für gestellte Mahlzeiten, Fahrtkosten und Übernachtung.
Zum Beispiel
Zwei Tage Messe in Köln mit Hotelfrühstück: Belegfuchs setzt die Pauschalen an und zieht das Frühstück ab.
Was draufstehen muss
- Reisender, Ziel, Anlass
- Beginn und Ende
- Gestellte Mahlzeiten
- Fahrt, Hotel, Nebenkosten mit Belegen
Wer braucht das?
- Selbstständige auf Kundenterminen
- Arbeitgeber, die Reisen erstatten
Gut zu wissen
Pauschalen Stand 2026. Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.