Wofür?
Geschäftliche Bewirtungen sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar – aber nur, wenn Anlass und Teilnehmer schriftlich festgehalten sind (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Sie fotografieren die Restaurantrechnung, Belegfuchs liest sie aus, Sie ergänzen Anlass und Gäste.
Zum Beispiel
Sie gehen mit einem Kunden essen und besprechen ein Angebot. Foto der Rechnung, Anlass „Angebot Website“, Gäste eintragen, unterschreiben.
Was draufstehen muss
- Ort und Tag
- Teilnehmer
- Anlass
- Betrag mit Trinkgeld
- Unterschrift des Gastgebers
Wer braucht das?
- Selbstständige und Geschäftsführer
- Vertrieb mit Kundenterminen
Gut zu wissen
Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.