Belegfuchs.pro

Belege-Lexikon · Spesen und Personal

Bewirtungsbeleg

Damit das Geschäftsessen steuerlich zählt.

Wofür?

Geschäftliche Bewirtungen sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar – aber nur, wenn Anlass und Teilnehmer schriftlich festgehalten sind (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Sie fotografieren die Restaurantrechnung, Belegfuchs liest sie aus, Sie ergänzen Anlass und Gäste.

Zum Beispiel

Sie gehen mit einem Kunden essen und besprechen ein Angebot. Foto der Rechnung, Anlass „Angebot Website“, Gäste eintragen, unterschreiben.

Was draufstehen muss

  • Ort und Tag
  • Teilnehmer
  • Anlass
  • Betrag mit Trinkgeld
  • Unterschrift des Gastgebers

Wer braucht das?

  • Selbstständige und Geschäftsführer
  • Vertrieb mit Kundenterminen

Gut zu wissen

Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.