Belegfuchs.pro

Belege-Lexikon · Vermieter

Kautionsabrechnung

Nach dem Auszug: Zinsen, Abzüge, Rückzahlung.

Wofür?

Nach dem Auszug rechnen Sie die Kaution ab: Zinsen dazu, berechtigte Abzüge (z. B. Schäden) ab, gegebenenfalls einen Einbehalt für die ausstehende Betriebskostenabrechnung. Der Rest geht an den Mieter.

Zum Beispiel

2.400 € Kaution plus 18 € Zinsen, abzüglich 150 € für ein beschädigtes Waschbecken – Sie überweisen 2.268 €.

Was draufstehen muss

  • Kaution und Zinsen
  • Abzüge mit Begründung
  • Einbehalt
  • Auszahlung

Wer braucht das?

  • Vermieter beim Auszug

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.