Wofür?
Nach dem Auszug rechnen Sie die Kaution ab: Zinsen dazu, berechtigte Abzüge (z. B. Schäden) ab, gegebenenfalls einen Einbehalt für die ausstehende Betriebskostenabrechnung. Der Rest geht an den Mieter.
Zum Beispiel
2.400 € Kaution plus 18 € Zinsen, abzüglich 150 € für ein beschädigtes Waschbecken – Sie überweisen 2.268 €.
Was draufstehen muss
- Kaution und Zinsen
- Abzüge mit Begründung
- Einbehalt
- Auszahlung
Wer braucht das?
- Vermieter beim Auszug
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.