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Belege-Lexikon · Handel und Ausfuhr

Ankaufbeleg

Nachweis, wenn Sie Ware von einer Privatperson kaufen.

Wofür?

Privatleute stellen keine Rechnung aus. Der Ankaufbeleg ersetzt sie: Er hält fest, wer was zu welchem Preis verkauft hat, und der Verkäufer bestätigt das mit seiner Unterschrift. Alle Ankäufe zusammen ergeben Ihr Ankaufbuch.

Zum Beispiel

Eine Kundin verkauft Ihnen ihr altes Smartphone für 180 €. Sie tragen Gerät, Seriennummer und Preis ein, sie unterschreibt auf Ihrem Handy.

Was draufstehen muss

  • Name und Anschrift des Verkäufers, Ausweis
  • Gegenstand mit Seriennummer und Zustand
  • Preis, Datum, Zahlungsweg
  • Unterschrift des Verkäufers

Wer braucht das?

  • Gebrauchtwaren- und Elektronikhändler
  • An- und Verkauf, Second-Hand-Läden
  • Händler mit Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)

Gut zu wissen

Ohne Beleg fehlt der Nachweis für die Ausgabe – und bei der Differenzbesteuerung der Nachweis des Einkaufspreises. Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.