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Belege-Lexikon · Handel und Ausfuhr

Ankauf per Link

Der Verkäufer füllt den Ankaufbeleg auf dem eigenen Handy aus.

Wofür?

Wie der Ankaufbeleg, nur tippt der Verkäufer seine Angaben selbst ein und unterschreibt am eigenen Gerät – per QR-Code im Laden oder per Link, wenn er gar nicht vor Ort ist.

Zum Beispiel

Ein Verkäufer schickt sein Notebook per Post. Sie schicken ihm vorher den Link, er füllt aus und unterschreibt, Sie prüfen das Gerät und zahlen.

Was draufstehen muss

  • Dieselben Angaben wie beim Ankaufbeleg
  • Zeitpunkt und Nachweis der Unterschrift per Link

Wer braucht das?

  • Händler mit viel Laufkundschaft
  • Ankauf per Post oder Abholung

Gut zu wissen

Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).

Passt oft dazu

Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.