Belege-Lexikon · Handel und Ausfuhr
Gelangensbestätigung
Nachweis, dass Ware bei einem EU-Kunden angekommen ist.
Wofür?
Liefern Sie steuerfrei an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, müssen Sie nachweisen, dass die Ware dort angekommen ist. Der Kunde bestätigt den Erhalt – bei Belegfuchs per Link in seiner Sprache.
Zum Beispiel
Sie liefern 20 Monitore an eine Firma in Wien. Nach der Lieferung bestätigt der Einkäufer dort den Erhalt per Link.
Was draufstehen muss
- Name und Anschrift des Kunden
- Menge und Art der Ware
- Ort und Monat des Erhalts
- Datum und Unterschrift des Kunden
Wer braucht das?
- Händler mit Kunden in anderen EU-Ländern
- Alle, die innergemeinschaftliche Lieferungen ausstellen
Gut zu wissen
Fehlt der Nachweis bei einer Prüfung, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern (§ 17b UStDV). Als Buchungsbeleg in der Regel 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.