Belege-Lexikon · Aufträge und Kunden
Abnahmeprotokoll
Der Kunde nimmt Ihre Arbeit ab – mit Mängeln und Fristen.
Wofür?
Mit der Abnahme nach § 640 BGB bestätigt der Kunde, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ab dann ist die Vergütung fällig und die Gewährleistung beginnt. Mängel und Vorbehalte stehen mit Frist im Protokoll.
Zum Beispiel
Die Küche ist eingebaut. Der Kunde nimmt ab, notiert eine verkratzte Blende, Sie tauschen sie bis Freitag.
Was draufstehen muss
- Auftrag und Ort
- Abnahme ja/nein, Datum
- Mängel mit Frist zur Beseitigung
- Vorbehalte (z. B. Vertragsstrafe)
- Unterschriften beider Seiten
Wer braucht das?
- Handwerker und Bauunternehmen
- Küchen- und Möbelmonteure
- Agenturen mit Werkverträgen
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.