Belege-Lexikon · Vermieter
§ 35a-Bescheinigung
Damit Mieter haushaltsnahe Leistungen von der Steuer absetzen.
Wofür?
In den Nebenkosten stecken oft Hausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister. Mieter können einen Teil davon von der Steuer abziehen (§ 35a EStG) – wenn Sie den Anteil bescheinigen.
Zum Beispiel
Ihr Mieter macht seine Steuererklärung und fragt nach den haushaltsnahen Leistungen aus der Betriebskostenabrechnung.
Was draufstehen muss
- Wohnung und Zeitraum
- Leistungen mit Anteil des Mieters
- Nur Arbeitskosten, kein Material
Wer braucht das?
- Vermieter, die Nebenkosten abrechnen
Passt oft dazu
Allgemeine Erklärung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.